Darlegungs- und Beweispflicht für die ordnungsgemäße Erfassung, Zusammenstellung sowie Verteilung obliegt dem Vermieter
Heiz- und Betriebskostenabrechnung:

Darlegungs- und Beweispflicht für die ordnungsgemäße Erfassung, Zusammenstellung sowie Verteilung obliegt dem Vermieter